Puuuh...keine Ahnung welches Recht gilt.
Aber ist doch egal. Es tut doch keinem weh wenn du es hinzufügst. Ist doch nur für die scheiß Anwälte.
Zitat: "Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat."
Also Österreich:
Frau Dr. Andrea Jelinek
Leiterin der Behörde
Wickenburggasse 8
A - 1080 Wien
Telefon: + 43 1 52 152-0
E-Mail: dsk@dsk.gv.at
Homepage: http://dsb.gv.at
Du benutzt reCaptcha also muss es rein. Tut auch niemandem weh und ist sogar durch Art. 6 Absatz 1 abgesichert.
Echt schwierig und heikel wird es aber bei Google Analytics.
Für diese Spielerei so einen Aufwand und Ärger und evtl. Abmahnungen zu riskieren? Das wäre es mir nicht wert.
An Deiner Stelle würde ich alles was mit Google Analytics zu tun hat löschen....also in Deinem Falle alles was mit Google Universal Analytics zu tun hat.
Hier noch ein netter Artikel...wenn das in Deutschland nur auch so wäre 
https://www.onlinehaendler-new…ng-oesterreich-dsgvo.html
CU
Pille